Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass die Altersicherung durch die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht und entsprechend eigeninitiative nötig wird, um angemessen im Alter leben zu können.
Ein probates Mittel hierzu ist die sogenannte Riester-Rente die fast jedem ein Begriff ist. Bekannt geworden ist die Riester-Rente in erster Linie in Verbindung mit der Förderung, die durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt ist. Da diese Förderung sich auf Personen bezieht, wurde die Riesterrente auch zuerst als Altersvorsorge für Familien mit Kindern favorisiert. Dies änderte sich erst nach den ersten Nachbesserungen, die die Riesterrente auch für größere Bevölkerungsteile interessant machte.
Wichtige Randbedingungen der Riesterrente sind:
Arbeitnehmer investiert 4% seines Vorjahresinkommens von 45.000,- € (=1800,- €) in einen Riestervertrag (Steuersatz 35%). Er erhält:
| Zulagen | 154,- € |
| Steuererstattung (35% von 1800,- €= 630,- €, abzügl Zulage) | 476,- € |
| Summe | 630,- € |