Jahrelang hat man Rentenpunkte gesammelt um im Alter eine ausreichende Rente zu erhalten. Dann wird auch noch die Regelaltersgrenze kontinuierlich auf 67 Jahre erhöht. Nun gibt es die Möglichkeit trotzdem früher die Altersrente zu beziehen, beispielsweise ab 65 Jahre. Damit wäre man wieder dort, wo man noch vor zehn Jahren dachte, dass man regulär in Rente gehen würde. Dies geht leider nicht ohne Rentenabschläge hinnehmen zu müssen.
Möchte man trotzdem von der Flexirente, also der Flexibilisierung der Altersente Gebrauch machen, so kann man sich bei der Deutschen Rentenversicherung nach den Abschlägen auf die Altersrente erkundigen die bei Renteneintrittsalters vor dem regulären Renteneintrittsalters fällig werden. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher in Rente gehen möchte.
Man hat die Möglichkeit diese Rentenabschläge durch eine Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen zu vermeiden. Die Deutsche Rentenversicherung DRV gibt ab 2017 mit Vollendung des 50. Lebensjahr Auskunft, wie hoch der Rentenabschlag ausfallen würde und welcher Ausgleichsbetrag fällig wäre um den Rentenabschlag zu vermeiden.
Unser Rentenabschlag Ausgleichszahlung Rechner unterstützt bei der Abschätzung dieser Ausgleichszahlung (sofern dieser Wert nicht von der Deutsche Rentenversicherung DRV vorliegt). Ebenso ermittelt er wann der Break Even (in Jahren) zugunsten der Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung erreicht wäre.
Im Folgenden haben wir einen Rentenabschlag Ausgleichsrechner bereitgestellt der Ihnen diesen Betrag abschätzen kann. Da natürlich in die Ermittlung dieses Wertes viele Größen eingehen, kann dieser nur als Richtwert dienen. Es ist also empfohlen, diesen bei Bedarf beim Rentenversicherungsträger einzuholen.